Ein vielfach dekorierter US-Leutnant ist angeklagt, den Vergewaltiger seiner Ehefrau umgebracht zu haben.
Vor Gericht erkämpft sein Strafverteidiger ein überraschendes Urteil.
Der junge Leutnant der US-Armee, Frederick Manion, steht wegen Mordes vor Gericht. Er soll in einer Kleinstadt den Barbesitzer Quill erschossen haben. Der Fall scheint eindeutig. Rechtsanwalt Paul Biegler soll die Verteidigung übernehmen. Bevor dieser allerdings endgültig das Mandat annimmt, lässt er sich vom Angeklagten den Hergang erzählen.
Manion begründet die Tat damit, dass Quill seine Frau Laura vergewaltigt habe. Der Polizeiarzt hat bei Laura allerdings keinerlei Spuren einer Vergewaltigung gefunden. Außerdem ist zwischen der angeblichen Vergewaltigung und Manions Tat ungewöhnlich viel Zeit verstrichen. Deshalb plädiert die Staatsanwaltschaft auf Mord.
Bei seinen Gesprächen mit Manion erkennt Biegler dessen Eifersucht und Jähzorn. Er sieht darin eine Chance für die Verteidigung. Mithilfe seines alten Freundes und Kollegen Parnell McCarthy gräbt er ein Präzedenzurteil aus. Biegler plädiert daraufhin auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund eines unwiderstehlichen Impulses - und damit auf Freispruch. Doch Staatsanwalt Claude Dancer liefert Biegler während der Verhandlung ein wortgewaltiges Duell.
Der psychologische Kriminalthriller mit James Stewart als Rechtsanwalt seziert mit den Spannungselementen eines Sensationsprozesses fast wissenschaftlich die seelische Anatomie der Beteiligten. Regisseur Otto Preminger lässt Ankläger und Verteidiger um die Frage kreisen, inwieweit Laura selbst für die Tat verantwortlich ist und ob ihr Mann tatsächlich im Affekt handelte. Für seine Rolle erhielt James Stewart 1959 eine Oscarnominierung.
Darsteller*innen
Rechtsanwalt Paul Biegler - James Stewart
Laura Manion - Lee Remick
Lt. Frederick Manion - Ben Gazzara
Rechtsanwalt Parnell McCarthy - Arthur O'Connell
Staatsanwalt Claude Dancer - George C. Scott
Stab
Regie - Otto Preminger
Text: 3sat
Lauflänge: 02:34:01